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AGB


Sehr geehrter Reisegast,
ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des § 651A ff. BGB, bilden die unten stehenden
allgemeinen Reisebedingungen die Grundlage für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen
Reisevertrag. Dieser Reisevertrag kommt im Falle Ihrer Reisebuchung zustande. Besondere
Bedingungen in den Reisebeschreibungen oder Abweichungen in der Buchungsbestätigung
haben allerdings Vorrang.
 
 
Im Folgenden fuchs-mototours genannt  
  1. Reiseleistungen, Anmeldung:
    • 1.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen ist in den entsprechenden Reisebeschreibungen im jeweiligen Katalog des Jahres und auf unserer Homepage beschrieben. Weitere besondere Bedingungen finden sich auf den jeweiligen Buchungsbestätigungen. Weitere Leistungen werden von fuchs-mototours nicht geschuldet.
     
      1.2. Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung wird fuchs-mototours der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich durch den Reiseteilnehmer angeboten. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder verbindlich auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer. Der Anmelder steht für deren sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Reisevertrag kommt endgültig mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch fuchs-mototours zustande.
     
      1.3. Sollten Inhalte der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, liegt ein neues Angebot von fuchs-mototours vor, an das fuchs-mototours für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann erst auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb der o. g. Frist fuchs-mototours die Annahme erklärt.
     
      1.4. Sonderleistungen (Einzelzimmer, Flüge etc.) können nur Berücksichtigung finden, wenn Sie mit der Anmeldung gebucht werden.
     
  2. Zahlung:
    • 2.1. Ohne Zahlung des kompletten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch fuchs-mototours.
     
      2.2. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne §651 k Abs. 3 BGB.
     
      2.3. Mit dem Erhalt von Buchungsbestätigung und Reisesicherungsschein wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig.
     
      2.4. Der restliche Reisepreis wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
     
      2.5. Bei Buchungen, die später als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheines sofort fällig.
     
      2.6. Die Aushändigung eventueller weiterer Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung bzw. bei Reisen an denen fuchs-mototours teilnimmt, am Treffpunkt.
     
      2.7. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Reiseteilnehmer die Mehrkosten einer evtl. notwendigen Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern der Reiseteilnehmer die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat.
     
      2.8. Der Teilnahmepreis und die darin enthaltenen Leistungen sind den einzelnen Reisebeschreibungen zu entnehmen.
     
      2.9. Etwaige Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
     
      2.10. Die genannten Preise gelten für die Saison 2007.
     
  3. Leistungen und Preise:
    • 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in den Reiseausschreibungen und evtl. hierauf Bezug nehmende Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Einbezogen in den Reisevertrag sind die in unserem Katalog und auf unserer Homepage befindlichen allgemeinen Reisebedingungen sowie die dortigen Reiseinformationen. Individuelle Änderungen und Nebenabreden sind von uns schriftlich zu bestätigen.
     
      3.2. Rabatte, Sonderangebote und Preisnachlässe basieren immer auf den veröffentlichten Standardpreis. Sie dürfen nur einmal in Anspruch genommen werden und sie sind untereinander und miteinander nicht kombinierbar.
     
      3.3. fuchs-mototours behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss jederzeit eine Änderung der Katalog- und Homepageangaben zu erklären, über die wir vor der Buchung informieren.
  4. Teilnehmerzahl:
    • 4.1. fuchs-mototours behält sich vor, eine Reise evtl. abzusagen, falls weniger als zwei (2) Teilnehmer gebucht haben. In diesem Fall werden die Reiseteilnehmer umgehend informiert. Alle durch die Reiseteilnehmer geleisteten Beträge werden umgehend zurückerstattet. (siehe 7.14 und 7.15)
     
      4.2. fuchs-mototours behält sich weiterhin vor, die Teilnehmerzahl je nach Reise bzw. Tour nach oben zu begrenzen.
     
  5. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
    • 5.1. Änderungen oder Abweichungen von Terminen und einzelnen Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
     
      5.2. Evt. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit geänderte Leistungen mängelbehaftet sind.
     
      5.3. Je nach Jahreszeit und Witterungsbedingungen behält sich fuchs-mototours vor, die Route und damit die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. fuchs-mototours wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen erbringen.
     
      5.4. fuchs-mototours ist berechtigt, den Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für fuchs-mototours nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von fuchs-mototours nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und –preise der Deutschen Bahn oder anderer Beförderer; behördliche Gebühren sowie Mautgebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben.
     
      5.5. Diese Preiserhöhungen sind nur dann zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Reiseteilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen sind später nicht mehr zulässig.
     
      5.6. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des ursprünglichen Reisepreises ist der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum gebührenlosen Rücktritt von der Reise berechtigt.
     
      5.7. Der Reiseteilnehmer kann auch die Teilnahme an einer zum ursprünglichen Preis gleichwertigen Reise verlangen, wenn fuchs-mototours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem bestehenden Angebot anzubieten.
     
      5.8. Der Reiseteilnehmer muss dieses Recht unverzüglich nach der Bekanntgabe über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei fuchs-mototours schriftlich geltend zu machen.
     
  6. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
    • 6.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
     
      6.2. Er hat ebenfalls das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnehmen soll.
     
      6.3. fuchs-mototours kann der Teilnahme eines Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften eines der Reisezielländer oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
     
      6.4. Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haften der ursprüngliche Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber fuchs-mototours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die evtl. entstehenden Mehrkosten.
     
      6.5. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei einem telefonischen Rücktritt - jeweils der auf jeden Fall notwendige Eingang der schriftlichen Erklärung bei fuchs-mototours.
     
      6.6. In allen Fällen des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 30,- pro Person (bei Eintagestouren 7,50 EUR pro Person) berechnet.
     
      6.7. Im übrigen stehen fuchs-mototours im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
     
      6.7.1. bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
     
      6.7.2. bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
     
      6.7.3. bis 21 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
     
      6.7.4. ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
     
      6.7.5. am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Reisepreises.
     
      6.8. Diese Zahlungen sind pauschale Entschädigungen, soweit fuchs-mototours nicht nachweist, dass nach Abzug der gesparten Aufwendungen der verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre.
     
      6.9. Das Recht des Reiseteilnehmers, fuchs-mototours einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen.
     
      6.10. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Reisebeginn bzw. zur Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch fuchs-mototours zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält fuchs-mototours den vollen Vergütungsanspruch.
     
      6.11. fuchs-mototours entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen ausschließlich zu Lasten des Reiseteilnehmers.
     
      6.12. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der o. g. Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag und durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
     
      6.13. Werden einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen, so wird sich fuchs-mototours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
     
      6.14. Bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl, kann fuchs-mototours bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn absagen. Der Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Preis umgehend zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Insbesondere haftet fuchs-mototours nicht für Vor- und Nachprogramme, die anderswo gebucht worden sind.
     
      6.15. Ein „Gruppenerlebnis“ ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Reiseangebotes. Hält fuchs-mototours die Durchführung einer Reise auch bei einer geringeren Anzahl der Teilnehmer wie unter 5.1 beschrieben, für möglich, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rücktritt vom Reisevertrag.
     
  7. Verspätung, außergewöhnliche Umstände:
    • 7.1. Wird eine Reise durch bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl fuchs-mototours als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen.
     
      7.2. Wird der Vertrag gekündigt, so kann fuchs-mototours für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch notwendig zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
     
      7.3. Mehrkosten fallen dem Reiseteilnehmer zur Last.
     
  8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen:
    • 8.1. Der Reiseteilnehmer kann bei Mängeln Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, die Mängel der Reise beruhen auf Umstände, die fuchs-mototours nicht zu vertreten hat.
     
      8.2. Der Reiseteilnehmer ist zwingend verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten.
     
      8.3. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, Tourleitung oder fuchs-mototours anzuzeigen.
     
      8.4. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist fuchs-mototours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht eine Abhilfe unmöglich ist oder von fuchs-mototours abgelehnt wird.
     
      8.5. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Reiseteilnehmer gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei fuchs-mototours geltend zu machen.
     
      8.6. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
     
      8.7. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
     
      8.8. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem fuchs-mototours die Ansprüche schriftlich zurückweist.
     
  9. Teilnehmer-Zusicherung:
    • 9.1. Der selber fahrende Reiseteilnehmer (bei Motorradreisen) sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für sein Motorrad zu sein.
     
      9.2. Er und sein evtl. Beifahrer fahren auf eigene Gefahr.
     
      9.3. Nimmt der Fahrer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teil, muss das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein.
     
      9.4. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) und die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung.
     
      9.5. Es besteht durch fuchs-mototours keine weitere zusätzliche Versicherung.
     
      9.6. Der Teilnehmer, ob Fahrer oder Beifahrer, versichert, an der Reiseveranstaltung (Motorradreise) nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
     
      9.7. fuchs-mototours behält sich vor, Reiseteilnehmer ohne Schutzkleidung von der Reise auszuschließen.
     
      9.8. Teilnahme an Reisen von fuchs-mototours erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
     
  10. Beachtung von Anweisungen:
    • 10.1. Verstößt der Reiseteilnehmer gegen Schutzvorschriften, werden die übrigen Reiseteilnehmer oder eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat fuchs-mototours das Recht, den Reiseteilnehmer ohne eine Erstattung der Teilnahmegebühr und evtl. entstandener Kosten von der weiteren Reise auszuschließen.
     
  11. Reiseleiter:
    • 11.1. Die fuchs-mototours-Reiseleiter, sofern es sich nicht um Anteilseigner von fuchs-mototours handelt, sind nicht berechtigt, für fuchs-mototours rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
     
  12. Haftung:
    • 12.1. Der Reiseteilnehmer erklärt durch Anmeldung , dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt.
     
      12.2. Er übernimmt zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachen und für alle daraus resultierende Folgeschäden und sorgt selber für ausreichenden Versicherungsschutz.
     
      12.3. Er verzichtet gegenüber fuchs-mototours sowie gegenüber dessen sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen.
     
      12.4. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Reiseteilnehmers erklärt.
     
      12.5. Der Reiseteilnehmer stellt fuchs-mototours darüber hinaus von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.
     
      12.6. Eine Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch fuchs-mototours bleibt davon unberührt.
     
      12.7. Soweit fuchs-mototours die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht fuchs-mototours nur für eine sorgfältige Auswahl sowie für eine übliche Überwachung ein.
     
      12.8. fuchs-mototours übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind.
     
      12.9. Eine Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt wenn
      a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
      b) fuchs-mototours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
     
      12.10. fuchs-mototours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Zugreisen mit dem Autoreisezug, Fähren, Veranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.).
     
      12.11. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber fuchs-mototours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
     
  13. Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseversicherung für Krankheit, Motorrad-Schutzbrief:
    • 13.1. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reiseversicherung für Krankheit sowie eines Schutzbriefes. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
     
  14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
    • 14.1. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
     
  15. Datenschutz:
    • 15.1. Alle personenbezogenen Daten, die fuchs-mototours zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetzt gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
     
  16. Sonstiges:
    • 16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Stattdessen verpflichten sich beide Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am ehesten entspricht.
     
      16.2. Die Anwendbarkeit Deutschen Rechts ist in allen Fällen vereinbart.
     
Stand: 26.12.2007

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